die stiftung
Die MAUS Stiftung wurde nach dem Grundsatzbeschluss vom 23. Dezember 2013
von Herrn Wirtschaftsprüfer Dipl.-Volkswirt Michael Köbrich aus Ort bei Helmbrechts errichtet.
Sie erhielt am 17. Dezember 2014 die Anerkennungsurkunde von der Regierung Oberfranken.
Am 03. Dezember 2015 erhielt die MAUS Stiftung vom Finanzamt Hof den Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1AO, dass die Satzung der MAUS Stiftung in der Fassung vom 05. November 2015 die satzungsmäßigen Vorraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt.
Zweck der Stiftung laut ihrer Satzung, in der Fassung vom 05. November 2015 ist die Förderung
von Herrn Wirtschaftsprüfer Dipl.-Volkswirt Michael Köbrich aus Ort bei Helmbrechts errichtet.
Sie erhielt am 17. Dezember 2014 die Anerkennungsurkunde von der Regierung Oberfranken.
Am 03. Dezember 2015 erhielt die MAUS Stiftung vom Finanzamt Hof den Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1AO, dass die Satzung der MAUS Stiftung in der Fassung vom 05. November 2015 die satzungsmäßigen Vorraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt.
Zweck der Stiftung laut ihrer Satzung, in der Fassung vom 05. November 2015 ist die Förderung
- des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- von Kunst und Kultur
- von Heimatpflege und Heimatkunde
- des ländlichen traditionellen Brauchtums
- des bürgerschaftlichen Engagements und
- Erziehung und Bildung